Stand: Juni 2026
der scale digital GmbH, Gartenstraße 52, 12529 Schönefeld (nachfolgend „scale digital") für die Bereitstellung und Nutzung der Plattform INQAflow sowie die damit verbundenen Begleitleistungen.
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Plattform INQAflow und die hiermit verbundenen Leistungen von scale digital.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, kein Verbraucher zu sein.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, scale digital stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Soweit zwischen scale digital und dem Kunden ein individueller Berater- und Begleitervertraggeschlossen wurde, gehen dessen Regelungen diesen AGB im Widerspruchsfall vor.
(1) scale digital stellt dem Kunden die Plattform INQAflow als webbasierte Software (Software-as-a-Service) zur Verwaltung von Förderprojekten zur Verfügung (u. a. Kunden-/Projektverwaltung, Förderfähigkeits-Vorprüfung, Dokumentenentwürfe, Termin- und Nachweisverwaltung, optionale Postfachanbindung).
(2) Auf Wunsch begleitet scale digital den Kunden zusätzlich bei der Zertifizierung/Akkreditierung in geeigneten Förderprogrammen (z. B. INQA) sowie bei der Begleitung einzelner Fördervorhaben (Vorformulierung von Anträgen, Dokumentation, Unterstützung bei Nachweisen und Berichten).
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus diesen AGB bzw. dem individuellen Vertrag. Darüber hinausgehende Leistungen schuldet scale digital nicht; insbesondere wird keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung erbracht.
(4) scale digital erbringt die Leistungen eigenverantwortlich und kann Arbeitszeit und -ort frei bestimmen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. scale digital ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen.
(1) Der Vertrag kommt durch Beauftragung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Registrierung und Nutzung der Plattform zustande.
(2) scale digital richtet dem Kunden einen Zugang ein. Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für Handlungen, die über seinen Zugang erfolgen, ist der Kunde verantwortlich.
scale digital räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform ein. Eine Überlassung an Dritte, das Vervielfältigen, Bearbeiten oder Zurückentwickeln der Software ist unzulässig.
(1) scale digital bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte oder ununterbrochene Verfügbarkeit. Ausgenommen sind insbesondere Zeiten der Wartung sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs von scale digital (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle von Vorleistern).
(2) scale digital ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen oder zu ersetzen, soweit der vertragsgemäße Zweck gewahrt bleibt.
(1) Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem individuell geschlossenen Berater- und Begleitervertrag zwischen scale digital und dem Kunden.
(3) Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, gilt: Die Vergütung für die Begleitung der Zertifizierung/Akkreditierung und das Setup (inkl. Freischaltung des INQAflow-Zugangs) wird fällig, sobald scale digital die Akkreditierungs-Unterlagen im Auftrag des Kunden an die Zertifizierungsstelle übermittelt und hierüber eine Rechnung gestellt hat. Die Vergütung für die Begleitung einzelner Fördervorhaben wird jeweils fällig mit Eingang des Zuwendungsbescheids (z. B. INQA-Coaching-Scheck) oder einer schriftlichen Inaussichtstellung der Förderung (Erlaubnis zum Beratungsbeginn) für das betreffende Projekt.
(4) Etwaige Auslagen (z. B. Reise- oder auswärtige Kosten) sind nicht in den vorstehenden Vergütungen enthalten und werden nach vorheriger Absprache gesondert berechnet. Kosten für vom Kunden benötigte externe Unterlagen oder Gutachten trägt der Kunde selbst.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist scale digital berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Aussetzung des Zugangs geltend zu machen.
(6) Der Kunde sichert mit Vertragsschluss und vor jeder Zahlung seine Zahlungsfähigkeit zu; insbesondere, dass keine Insolvenz eröffnet oder drohende Zahlungsunfähigkeit absehbar ist.
(7) Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(1) Der Kunde stellt scale digital alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung und reicht relevante Ergänzungen unaufgefordert nach. Auf Verlangen bestätigt er die Vollständigkeit und Richtigkeit in Textform.
(2) Soweit der Kunde im Rahmen seiner Tätigkeit eigene Endkunden hat, informiert er diese vor Projektbeginn über die Datenverarbeitung und übergibt ihnen die Transparenzerklärung stellvertretend für scale digital.
(3) Der Kunde ermittelt den förderrelevanten Sachverhalt eigenständig, prüft von scale digital vorformulierte Anträge/Berichte sorgfältig und passt sie eigenverantwortlich an. Er stellt sicher, dass er gegenüber der Förderstelle jederzeit bestätigen kann, den erforderlichen Bericht selbst verfasst zu haben.
(4) Verzögerungen oder Mehraufwände infolge unterlassener oder fehlerhafter Mitwirkung gehen zulasten des Kunden.
(1) Förderfähigkeits-Prüfungen und Dokumentenentwürfe können mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt werden. Diese Ergebnisse sind unverbindliche Vorschläge und können Fehler enthalten; sie sind vom Kunden fachlich zu prüfen und freizugeben.
(2) scale digital schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Zusage, dass eine Akkreditierung erteilt oder eine Förderung bewilligt wird. Die Entscheidung trifft allein die jeweils zuständige Stelle.
(1) scale digital haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner bei Übernahme einer Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet scale digital nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen wird bei einfacher Fahrlässigkeit nicht bzw. nur in diesem begrenzten Umfang gehaftet.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Soweit die Haftung von scale digital ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
(2) Soweit scale digital personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten die Regelungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündigen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für scale digital liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB vor.
(3) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der scale digital GmbH.
(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von scale digital in Textform auf Dritte übertragen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Hinweis: Diese AGB sind sorgfältig erstellt, ersetzen aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.